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ÜBER UNS



Allgemeine Geschäftsbedingungen


Mit der Anlieferung eines Pferdes zum Gestüt Pferdeschule Riegersburg gelten die folgenden AGB vom Eigentümer des Pferdes als anerkannt.


I. Betriebs- und Reitordnung

II. Aufzucht- und Einstellpferde

III. Ausbildung & Beritt



I. Betriebs- und Reitordnung

  1. Unbefugten ist das Betreten der Ställe sowie des Heubodens und der Gebäude nicht gestattet.
  2. Das Rauchen in den Ställen, Futter- und Strohlagerräumen ist nicht gestattet.
  3. Hunde sind in der Reitanlage an der Leine zu führen. Das Mitführen von Hunden am Reitplatz sowie in den Pferdeweiden und –koppeln ist grundsätzlich untersagt.
  4. Der Unterricht durch fremde Personen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Betriebsführung.
  5. Die Benützung des Reitplatzes ist mit der Betriebsführung abzusprechen, falls eine Überschneidung mit dem Training spezieller Pferde (erstes Aufsitzen, Problempferde, etc.) zu erwarten ist.
  6. Alle angelieferten Gastpferde, ob Ausbildungs- Aufzucht- oder Einstellpferde, müssen über einen aufrechten Impfschutz gegen Tetanus und Grippe verfügen. Zusätzlich empfehlen wir, gegen Herpes zu impfen.

II. Aufzucht- und Einstellpferde

  1. Die Unterbringung der Pferde sowie Zuteilung der Stallplätze obliegt ausschließlich der Betriebsführung.
  2. Im einzelnen umfasst die Einstellung folgende Leistungen:

    a. Aufzuchtpferde b. Einstell- und Berittpferde
    • Stallplatz (Winter) bzw. Ganztagsweide
      (Sommer)
    • Stallplatz
    • Einstreu (Stroh/Späne)
    • Einstreu (Stroh/Späne)
    • Heu
    • Heu
    • Kraftfutter u. Mineralstoff
    • Kraftfutter u. Mineralstoff
    • Ausmisten
    • Ausmisten
    • Koppel- bzw. Weidegang
    • Koppel- bzw. Weidegang

    • Reitplatzbenutzung


  3. Halfter und Anbindestrick sind vom Einsteller zu stellen.
  4. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des folgenden Monats gekündigt werden.
  5. Der Einstellpreis ist der jeweils aktuellen Preisliste im Internet zu entnehmen.
  6. Er ist im Voraus bis spätestens zum 10. des Einstellmonats auf das Konto

  7. IBAN: AT61 1400 0056 1008 3597 (BAWAG) oder bar zu bezahlen.

  8. Vorübergehende Abwesenheit (Turnierbesuch, Tierklinik, etc.) des eingestellten Pferdes wird auf den Pensionspreis nicht in Anrechnung gebracht.
  9. Verspätete Zahlung des Pensionspreises berechtigt den Betrieb, eine Mahngebühr von € 3,-- für jede Mahnung sowie Verzugszinsen für die Wartezeit zu erheben.
  10. Die Aufrechnung des Einstellers gegenüber dem Pensionspreis mit einer Gegenforderung ist ausgeschlossen.
  11. Der Betrieb hat wegen fälliger Forderungen gegen den Einsteller ein Zurückbehaltungsrecht am Pferd des Einstellers und ist befugt, sich aus dem zurückbehaltenen Pferd zu befriedigen. Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des ABGB. Die Verkaufsberechtigung tritt zwei Wochen nach Verkaufsandrohung ein.
  12. Der Betrieb verpflichtet sich, das eingestellte Pferd mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Pflegers zu füttern, zu pflegen und Krankheiten und besondere Vorkommnisse unverzüglich nach bekanntwerden dem Einsteller zu melden.
  13. Der Einsteller verpflichtet sich, Auskunft hinsichtlich fremder Eigentumsrechte an dem Pferd zu erteilen. Er versichert, dass das Pferd nicht von einer ansteckenden Krankheit befallen ist oder aus einem verseuchten Stall kommt. Der Betrieb ist berechtigt, im Verdachtsfall einen tierärztlichen Bericht auf Kosten des Einstellers zu verlangen.
  14. Der Einsteller ist für den Abschluss einer Reitpferdehaftpflichtversicherung verantwortlich, die Versicherung des Betriebes deckt lediglich Schäden ab, die durch ausgebrochene Pferde entstehen.
  15. Die Kosten des Hufbeschlages trägt der Einsteller. Der Betrieb ist berechtigt, für Rechnung des Einstellers einen Hufschmied zu beauftragen.
  16. Der Betrieb kann im Namen des Einstellers einen Tierarzt bestellen, wenn die Hinzuziehung erforderlich ist. In nicht dringenden Fällen ist die Zustimmung des Einstellers einzuholen.
  17. Der Einsteller ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Betriebes bauliche Veränderungen an der Anlage oder im Stall vorzunehmen.
  18. Jede Veränderung hinsichtlich des eingestellten Pferdes ist dem Betrieb unverzüglich anzuzeigen, insbesondere ist der Einsteller nicht berechtigt, Stallplätze an Dritte weiter zu geben.
  19. Der Einsteller hat für Schäden aufzukommen, die an den Einrichtungen des Stalles und der Reitbahn sowie an den Hindernissen durch ihn bzw. sein Pferd oder einen mit dem Reiten seines Pferdes Beauftragten verursacht werden.
  20. Das Einstellen der Pferde wird im Sinne einer Dienstleistung, nicht einer Verwahrung übernommen.
  21. Der Betrieb haftet für Schäden am eingestellten Pferd nur im Falle grober zurechenbarer Fahrlässigkeit.
  22. Für den Betrieb und die Ausbilderin besteht Versicherungsschutz.

III. Ausbildung & Beritt

  1. Vollberitt: Die Ausbilderin arbeitet mit dem Pferd wöchentlich mindestens fünf Mal. Teilberitt: Die Ausbilderin arbeitet mit dem Pferd wöchentlich drei Mal.
  2. Anstelle einer Beritteinheit kann der Besitzer des Pferdes auch eine Reitstunde vereinbaren.
  3. Für Haftpflichtansprüche dritter Personen haftet der Pferdebesitzer, der für diese Fälle eine Reitpferdehaftpflichtversicherung abschließen sollte (siehe II.13.).
  4. Für Schäden, die dem Pferd während der Arbeit entstehen, haftet die Ausbilderin nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Der Pferdebesitzer ist verpflichtet, vor Beginn der Ausbildung eine detailgenaue Schilderung der Eigenschaften des Pferdes, im Besonderen über gefährliche Eigenheiten, abzuliefern, andernfalls er haftet, sollte die Ausbilderin oder andere dem Betrieb zugehörige Personen Schaden erleiden.
  6. Die bereits erfolgte Ausbildung – im Besonderen erfolglose Anreit-Versuche - sind ebenfalls mitzuteilen.
  7. Die Ausbildung des Pferdes erfolgt mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Ausbildungserfolg/Zeiteinheit kann jedoch nicht gewährleistet werden.


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Collies vom Gestüt Riegersburg · DI Elisabeth & Bernhard Wimmer · Außerrotte 16 · 9963 St. Jakob in Defereggen · AUSTRIA
email: info@gestuet-riegersburg.com